FG Rheinland-Pfalz, vom 21.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2826/00
Eheliche Lebensgemeinschaft, Nachweis
BFH, Beschluss vom 25.02.2005 - Aktenzeichen III B 90/04
DRsp Nr. 2005/6927
Eheliche Lebensgemeinschaft, Nachweis
Begehren Stpfl. mit einer Klage die Zusammenveranlagung, so erfordert die Rüge, das FG habe bestimmte Vorbringen der Kl. nicht überprüft, die schlüssige Darlegung, das FG wäre bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu einer abweichenden Beurteilung, d. h. zur Bejahung der ehelichen Lebensgemeinschaft gekommen.