SchlHOLG - Urteil vom 14.12.2000
13 UF 64/00
Normen:
EGBG Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 Art. 17 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 183
Vorinstanzen:
AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 102/98

Ehescheidung nach iranischem Recht - Scheidungsantrag

SchlHOLG, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 13 UF 64/00

DRsp Nr. 2001/6871

Ehescheidung nach iranischem Recht - Scheidungsantrag

Zur Frage, ob ein Scheidungsantrag nach Artikel 1146 des iranischen Zivilgesetzbuches ("Chol") begründet ist.

Normenkette:

EGBG Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 Art. 17 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Antragstellerin begehrt Scheidung ihrer Ehe.

Die Parteien sind iranische Staatsangehörige. Sie haben am 1994 vor dem Standesamt in S im Iran die Ehe geschlossen. Mitte März 1997 zog die Antragstellerin aus der ehelichen Wohnung der Parteien in Kiel zu ihrem Bruder nach Paderborn.

Auf Antrag der Antragstellerin hat das Amtsgericht Kiel - Familiengericht - die Ehe trotz Widerspruchs des Antragsgegners geschieden. Das Familiengericht hat den Scheidungsausspruch unter Anwendung iranischen Eherechts damit begründet, der Antragsgegner habe der Antragstellerin den Lebensunterhalt für die Dauer von mehr als 6 Monaten verweigert.

Gegen diese Entscheidung wendet sich der Antragsgegner mit der Berufung. Zunächst stellte der Antragsgegner den Antrag,

das angefochtene Urteil zu ändern und den Scheidungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen.

Die Antragstellerin beantragte,

die Berufung zurückzuweisen.