I.
Die Parteien haben 1960 die Ehe geschlossen, aus der vier Kinder hervorgegangen sind.
Sie sind hälftige Miteigentümer eines Mehrfamilien-Hauses, in dessen Erdgeschoss sich die Ehewohnung befand. Zwei weitere 3-Zimmer-Wohnungen in diesem Anwesen standen spätestens ab Ende 1993 leer.
Der Ehemann ist von Beruf Maurerpolier. Er bezieht seit dem 1.12.1998 eine Altersrente bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Ehefrau war während der Ehe nicht berufstätig und hat keine Rentenanwartschaften erworben.
Mit Beschluss vom 18.5.1999 wurde für sie Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Vertretung im Scheidungsverfahren angeordnet, da ein chronischer, über 18 Jahren währender Alkoholmißbrauch und ein beginnendes Psychosyndrom bestehe.
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