A. Sachverhalt
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1985 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Beide erzielten gewerbliche Einkünfte durch das Betreiben einer Handelsvertretung (Kläger) bzw. durch die Tätigkeit als Verlegerin (Klägerin). Sie ermittelten ihre Gewinne jeweils durch Bestandsvergleich.
Im Streitjahr erstellten die Kläger auf einem ihnen je zur Hälfte gehörenden Grundstück gemeinsam ein Gebäude, das der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) als Einfamilienhaus bewertete. In dem Gebäude nutzten der Kläger und die Klägerin je einen Raum (15, 64 qm bzw. 14, 16 qm) zu betrieblichen Zwecken.
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