Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes trotz gegenteiliger Anregung - Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Übersiedlung mit Sechszehnjährigem in Türkei
BayObLG, Beschluß vom 27.03.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 9/97
DRsp Nr. 1997/3560
Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes trotz gegenteiliger Anregung - Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Übersiedlung mit Sechszehnjährigem in Türkei
»1. Ein über 14 Jahre altes Kind kann gegen die Ablehnung seiner Anregung, dem sorgeberechtigten Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, selbst Beschwerde einlegen.2. Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn ein türkischer Vater mit seinem in der Türkei geborenen, aber in Deutschland aufgewachsenen 16-jährigen Sohn auf Dauer in die Türkei zurückkehren will.«