BayObLG - Beschluß vom 27.03.1997
1Z BR 9/97
Normen:
BGB § 1626 Abs. 2, § 1666 ; FGG § 20 Abs. 1, § 59 ; MSA Art. 1, Art. 2, Art. 3;
Fundstellen:
BayObLGZ 1997 Nr. 21
BayObLGZ 1997, 134
DAVorm 1997, 523
EzFamR aktuell 1997, 253
FGPrax 1997, 146
FamRZ 1997, 945
ZAR 1997, 145
Vorinstanzen:
LG Landshut,
AG Landshut,

Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes trotz gegenteiliger Anregung - Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Übersiedlung mit Sechszehnjährigem in Türkei

BayObLG, Beschluß vom 27.03.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 9/97

DRsp Nr. 1997/3560

Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes trotz gegenteiliger Anregung - Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Übersiedlung mit Sechszehnjährigem in Türkei

»1. Ein über 14 Jahre altes Kind kann gegen die Ablehnung seiner Anregung, dem sorgeberechtigten Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, selbst Beschwerde einlegen.2. Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn ein türkischer Vater mit seinem in der Türkei geborenen, aber in Deutschland aufgewachsenen 16-jährigen Sohn auf Dauer in die Türkei zurückkehren will.«

Normenkette:

BGB § 1626 Abs. 2, § 1666 ; FGG § 20 Abs. 1, § 59 ; MSA Art. 1, Art. 2, Art. 3;

Gründe: