Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - Eigentumsvermutung für Besitzer zugunsten der Erben - Revisionsrechtliche Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung
BGH, Urteil vom 14.01.1993 - Aktenzeichen IX ZR 238/91
DRsp Nr. 1993/159
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - Eigentumsvermutung für Besitzer zugunsten der Erben - Revisionsrechtliche Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung
a) Gelangt eine bewegliche Sache aus dem Besitz eines Ehegatten in den Fremdbesitz eines Dritten und wird der angebliche Herausgabeanspruch des schuldenden Ehegatten gepfändet, so kann die Vermutung des § 1362 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann eingreifen, wenn keiner der Ehegatten mittelbarer Besitzer der Sache ist. b) Die für einen Erblasser sprechende Vermutung des § 1006BGB gilt zugunsten des Erben auch dann fort, wenn dieser im Zeitpunkt des Erbfalls verheiratet ist. c) Zur revisionsrechtlichen Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung.