I.
Die Betroffene lebt mit ihrem Sohn und dessen Familie in einem Zweifamilienhaus. Sie leidet an einem leichtgradigen dementiellen Syndrom bei seniler Demenz mit Verdacht auf Parkinson. Den Tag verbringt die Betroffene zumeist in einer Tagespflegeeinrichtung.
Das Amtsgericht bestellte für die Betroffene mit Beschluss vom 23.10.2002 eine Berufsbetreuerin mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge, der Vermögenssorge, der Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, der Wohnungsangelegenheiten, der Organisation der ambulanten Versorgung und der Entgegennahme, des Öffnens und Anhaltens der Post im Aufgabenkreis. Gegen die Bestellung einer Berufsbetreuerin wandte sich der Sohn der Betroffenen als Beteiligter mit dem Rechtsmittel der Beschwerde; er beantragte, selbst zum Betreuer der Mutter bestellt zu werden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|