LG Paderborn - 07.12.1992 (5 S 250/92) - DRsp Nr. 1994/15234
LG Paderborn, vom 07.12.1992 - Aktenzeichen 5 S 250/92
DRsp Nr. 1994/15234
Ein Auskunftsanspruch des minderjährigen Kindes besteht nicht, wenn ein ausländisches (hier: rumänisches) Gericht rechtskräftig festgestellt hat, daß bis zum Eintritt der Volljährigkeit neben den bereits erbrachten Zahlungen kein weiterer Unterhalt geschuldet wird und wenn einer Anerkennung des Urteils gemäß § 328ZPO nichts entgegensteht.