OLG München - Urteil vom 12.11.1997
7 U 3675/97
Normen:
ZPO § 263, § 78 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1998, 788

OLG München - Urteil vom 12.11.1997 (7 U 3675/97) - DRsp Nr. 1998/16748

OLG München, Urteil vom 12.11.1997 - Aktenzeichen 7 U 3675/97

DRsp Nr. 1998/16748

Ein gewillkürter Parteiwechsel auf Klägerseite setzt nach Beginn der mündlichen Verhandlung grundsätzlich die Zustimmung des Ausscheidenden wie des neuen Klägers, sowie die Einwilligung des Beklagten voraus. Letztere kann nach herrschender, wenn auch strittiger Auffassung entsprechend § 263 ZPO dadurch ersetzt werden, daß das Gericht den Parteiwechsel für sachdienlich erklärt. Dagegen kann die Einwilligung des bisherigen Klägers nicht durch das Gericht ersetzt werden, weil er nicht gegen seinen Willen aus dem Prozeß "hinausgeschossen" werden kann. Diese Zustimmungserklärung des bisherigen Klägers ist eine Prozeßhandlung, die Postulationsfähigkeit voraussetzt.

Normenkette:

ZPO § 263, § 78 ;
Fundstellen
NJW-RR 1998, 788