OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.07.1978
1 UF 647/77
Normen:
ZPO § 93 ;
Fundstellen:
FamRZ 1978

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.07.1978 (1 UF 647/77) - DRsp Nr. 1995/6607

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.07.1978 - Aktenzeichen 1 UF 647/77

DRsp Nr. 1995/6607

Ein Rechtsschutzbedürfnis für die volle Verurteilung des Unterhaltsschuldners auch bezüglich von ihm bislang freiwillig gezahlter Unterhaltsbeträge ist dann gegeben, wenn der Unterhaltsschuldner mit dem Unterhaltsgläubiger bereits in Verhandlungen über eine Herabsetzung des Unterhalts eingetreten ist und er als Selbständiger behauptet, seine Einnahmesituation habe sich drastisch verschlechtert. Der Beklagte gibt dann Anlaß zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO, wenn bei verständiger Würdigung seines vorprozessualen Verhaltens anzunehmen ist, daß der Kläger ohne Klage sein Recht nicht erreicht haben würde.

Normenkette:

ZPO § 93 ;
Fundstellen
FamRZ 1978