OLG Bremen - Beschluß vom 13.12.1996
5 WF 125/96
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1418

OLG Bremen - Beschluß vom 13.12.1996 (5 WF 125/96) - DRsp Nr. 1998/3015

OLG Bremen, Beschluß vom 13.12.1996 - Aktenzeichen 5 WF 125/96

DRsp Nr. 1998/3015

Ein Unterhaltsverpflichteter muß seine monatlichen Zahlungen auf Verbindlichkeiten reduzieren, wenn dies notwendig ist, um wenigstens den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zahlen zu können, und wenn dies nicht dazu führt, daß die Verschuldung ständig anwächst.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1418