OLG Bremen - Beschluß vom 13.12.1996 (5 WF 125/96) - DRsp Nr. 1998/3015
OLG Bremen, Beschluß vom 13.12.1996 - Aktenzeichen 5 WF 125/96
DRsp Nr. 1998/3015
Ein Unterhaltsverpflichteter muß seine monatlichen Zahlungen auf Verbindlichkeiten reduzieren, wenn dies notwendig ist, um wenigstens den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zahlen zu können, und wenn dies nicht dazu führt, daß die Verschuldung ständig anwächst.