KG - Beschluß vom 24.03.1992
1 W 451/92
Normen:
BRAGO § 19 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
BtPrax 1992, 69

KG - Beschluß vom 24.03.1992 (1 W 451/92) - DRsp Nr. 1995/2626

KG, Beschluß vom 24.03.1992 - Aktenzeichen 1 W 451/92

DRsp Nr. 1995/2626

Ein zum Betreuer oder Pfleger bestellter Rechtsanwalt kann den Anspruch, der aus einem für die von ihm gesetzlich vertretene Person als Anwalt geführten Prozeß berechenbar ist, nicht im Verfahren nach § 19 BRAGO festsetzen lassen, da die anwaltliche Tätigkeit nicht das Ergebnis eines von der vertretenen Partei erteilten Prozeßauftrages ist, sondern das einer gerichtlichen Pflegerbestellung.

Normenkette:

BRAGO § 19 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen
BtPrax 1992, 69