Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht- Schorndorf vom 16.02.2012 unter Nr. 2, 4. Absatz
abgeändert.
2.Hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG Nr. ... findet ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt.
3.Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegnerin die Gerichtskosten je zur Hälfte; ihre außergerichtliche Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens: 3.720 EUR.
I.
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