OLG Köln - Beschluß vom 07.05.2002
10 UF 228/00
Normen:
BGB § 1587a Abs. 2, 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1632
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 26.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 29/99

Einbeziehung einer belgischen Pensionsanwartschaft in den Versorgungsausgleich

OLG Köln, Beschluß vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 10 UF 228/00

DRsp Nr. 2004/7777

Einbeziehung einer belgischen Pensionsanwartschaft in den Versorgungsausgleich

Eine in Belgien erworbene Pensionsanwartschaft ist in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen.

Normenkette:

BGB § 1587a Abs. 2, 5 ;

Gründe:

In dem Beschluss vom 26. November 2000 hat das Amtsgericht den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Parteien dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten. Es hat sich zur Durchführung des öffentlich- rechtlichen Versorgungsausgleichs außer Stande gesehen, weil die Antragstellerin neben ihren inländischen gesetzlichen Rentenanwartschaften in Belgien nicht geklärte Anrechte auf eine Alterspension erlangt hat und hierauf nach Auffassung des Amtsgerichts nicht zugegriffen werden durfte.

Mit ihrer hiergegen gerichteten Beschwerde wendet sich die Antragstellerin dagegen, dass das Amtsgericht die Höhe der belgischen Pensionsanwartschaften nicht aufgeklärt hat. Sie strebt die Durchführung des öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleichs an.

Das nach § 621 e ZPO zulässige Rechtsmittel hat Erfolg. Nach der vom Senat angestellten Ermittlung der Höhe der in Belgien erworbenen Pensionsanwartschaft der Antragstellerin steht der Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nichts entgegen.