Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 18.09.2020, Az.
Ein Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der Württembergischen Lebensversicherung AG (Vers. Nr. ...) findet nicht statt.
2.Das Rubrum des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 18.09.2020, Az.
9) W.
Versicherungsnummer: ...
- Versorgungsträger zu Antragsteller -
3.Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und der Antragsteller je zur Hälfte, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4.Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf 1.000 € festgesetzt.
5.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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