I. Die am 27. August 1958 geschlossene Ehe der Parteien, die mit notariell beurkundetem Vertrag vom 21. November 1991 Gütertrennung vereinbart hatten, wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 18. August 1993 zugestellten Antrag durch Verbundurteil des Amtsgerichts Stade vom 10. Mai 1994 geschieden (insoweit rechtskräftig seit 28. Juni 1994). Der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt und mit Beschluß vom 29. März 1995 geregelt.
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