Auf die Beschwerde des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bingen am Rhein vom 6.10.2008 zu Ziffer 2) teilweise abgeändert und neu gefasst wie folgt:
Von dem Versicherungskonto Nr. ... des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden auf das Versicherungskonto Nr. ... der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 431,12 € monatlich, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31.8.2006, übertragen.
Von dem Versicherungskonto Nr. ... des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden auf das Versicherungskonto Nr. ... der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund weitere Anwartschaften in Höhe von 49,00 € monatlich, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 31.8.2006, übertragen.
Es wird angeordnet, dass der Monatsbetrag der übertragenen Rentenanwartschaften in Entgeltpunkte umzurechnen ist.
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