Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 14. November 2007 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordenham geändert und der Betrag der zu übertragenden Rentenanwartschaften auf 305,17 Euro festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Streitwert von 2.000,00 Euro gegeneinander aufgehoben.
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