1. Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 25.11.2009, Az.: 330 F 3716/04, berichtigt durch Beschluss des Amtsgerichts vom 18.01.2010, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin 4.014,19 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.08.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die Berufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Antragstellerin 88 %, der Antragsgegner 12 %.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Antragstellerin 35 %, der Antragsgegner 65 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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