I. Die Antragstellerin (Ehefrau) und der verstorbene Antragsgegner (Ehemann) haben am 24. August 1964 die Ehe geschlossen, aus der zwei inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen sind. Der Scheidungsantrag der Ehefrau ist dem Ehemann am 20. März 1987 zugestellt worden.
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