FG Köln - Urteil vom 20.08.2009
10 K 1180/06
Normen:
EStG § 32 Abs. 6;
Fundstellen:
EFG 2010, 334

Einbeziehung von Veräußerungsgewinnen in den Jahresgrenzbetrag

FG Köln, Urteil vom 20.08.2009 - Aktenzeichen 10 K 1180/06

DRsp Nr. 2010/3641

Einbeziehung von Veräußerungsgewinnen in den Jahresgrenzbetrag

Im Rahmen der Jahresgrenzbetragsregelung nach § 32 Abs. 6 EStG sind auch Veräußerungsgewinne zu berücksichtigen, die nach Gewinnermittlungsgrundsätzen zu erfassen sind, aber erst in einem späteren Jahr zufließen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten jetzt noch darüber, ob der Beklagte im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für 2004 Kinderfreibeträge zu Unrecht nicht berücksichtigt hat.