AG Berlin-Pankow-Weißensee, - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 2053/01
Einbeziehung von Vermögenswerten in Versorgungs- und Zugewinnausgleich
KG, Beschluss vom 08.08.2002 - Aktenzeichen 16 UF 86/02
DRsp Nr. 2005/7060
Einbeziehung von Vermögenswerten in Versorgungs- und Zugewinnausgleich
Ein Vermögenswert, über den der Zugewinnausgleich stattfindet, unterfällt dem Versorgungsausgleich auch dann nicht mehr, wenn er in an sich ausgleichsfähigen Versorgungsanrechten angelegt worden ist.