KG - Beschluss vom 08.08.2002
16 UF 86/02
Normen:
BGB § 1587 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
KGReport 2003, 273
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 2053/01

Einbeziehung von Vermögenswerten in Versorgungs- und Zugewinnausgleich

KG, Beschluss vom 08.08.2002 - Aktenzeichen 16 UF 86/02

DRsp Nr. 2005/7060

Einbeziehung von Vermögenswerten in Versorgungs- und Zugewinnausgleich

Ein Vermögenswert, über den der Zugewinnausgleich stattfindet, unterfällt dem Versorgungsausgleich auch dann nicht mehr, wenn er in an sich ausgleichsfähigen Versorgungsanrechten angelegt worden ist.

Normenkette:

BGB § 1587 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanz: AG Berlin-Pankow-Weißensee, - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 2053/01
Fundstellen
KGReport 2003, 273