Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften aufgrund der Nachentrichtung von Beiträgen
BGH, Beschluß vom 13.11.1996 - Aktenzeichen XII ZB 121/96
DRsp Nr. 1997/4989
Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften aufgrund der Nachentrichtung von Beiträgen
Wurden in der Ehezeit Beiträge auf Grund einer sogenannten Heiratserstattung nachentrichtet, sind die hieraus resultierenden Versorgungsanwartschaften in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.