BGH - Urteil vom 14.03.1990
XII ZR 56/89
Normen:
BGB § 1600 o Abs. 1 ; ZPO § 640 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1600o Abs. 1 Amtsermittlung 2
BGHR BGB § 1600o Abs. 1 Gerichtliches Verfahren 3
BGHR ZPO § 640 Vaterschaftsfeststellung 2
DRsp IV(418)254b-c
FamRZ 1990, 615
MDR 1990, 919
NJW 1990, 2312

Einbeziehung weiterer Mehrverkehrszeugen bei hoher Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft

BGH, Urteil vom 14.03.1990 - Aktenzeichen XII ZR 56/89

DRsp Nr. 1992/1338

Einbeziehung weiterer Mehrverkehrszeugen bei hoher Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft

»Zur Frage, ob (weitere) Mehrverkehrszeugen, die als Vater (noch) nicht ausgeschlossen sind, in die Begutachtung nach biostatistischen Methoden einbezogen werden müssen, wenn ein bereits erholtes Gutachten eine hohe Vaterschaftswahrscheinlichkeit (hier: 99,94 bis 99,95%) für den Beklagten ergibt.«

Normenkette:

BGB § 1600 o Abs. 1 ; ZPO § 640 ;

Tatbestand:

Der Kläger wurde am 8. August 1986 nichtehelich geboren. Er nimmt den Beklagten auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts in Anspruch. Zur Begründung hat er geltend gemacht, der Beklagte habe der Mutter des Klägers während der gesetzlichen Empfängniszeit (10. Oktober 1985 bis 8. Februar 1986) wiederholt beigewohnt und sei sein Erzeuger. Daran ändere nichts, daß seine Mutter in der genannten Zeit auch einmal mit Detlef E. Geschlechtsverkehr gehabt habe.