OLG Koblenz - Beschluß vom 27.10.1997 13 WF 1118/97
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1998, 92
FamRZ 1998, 1035
OLG Koblenz - Beschluß vom 27.10.1997 (13 WF 1118/97) - DRsp Nr. 1998/16716
OLG Koblenz, Beschluß vom 27.10.1997 - Aktenzeichen 13 WF 1118/97
DRsp Nr. 1998/16716
Eine Erörterung der Sache im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 4BRAGO hat bereits stattgefunden, wenn das Gericht einer Partei einen Hinweis zu einer Streitfrage gibt und im folgenden eine wie auch immer geartete, das heißt möglicherweise auch stillschweigende Mitwirkung des Rechtsanwalts erfolgt. Das gilt erst recht, wenn der Rechtsanwalt die Protokollierung des Hinweises veranlaßt.