Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Rockenhausen - Familiengericht - vom 07.11.2017 in Ziffer 1. abgeändert und der Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen.
2.Auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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