OLG Braunschweig - Beschluß vom 09.05.1994 (2 WF 37/94) - DRsp Nr. 1995/2528
OLG Braunschweig, Beschluß vom 09.05.1994 - Aktenzeichen 2 WF 37/94
DRsp Nr. 1995/2528
Eine Umdeutung kommt auch im Prozeßrecht in Betracht; eine fehlerhafte Prozeßhandlung ist in eine zulässige und wirksame umzudeuten, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht.Eine Umdeutung einer Verteidigungsanzeige in einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist zum Beispiel möglich, wenn der Beklagte, ohne zu Wissen, daß bereits ein Versäumnisurteil ergangen ist, in einem Schriftsatz seine Verteidigungsabsicht anzeigt.