BayObLG - Beschluß vom 08.10.1997
3Z BR 260/97
Normen:
FGG § 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1998, 42
FamRZ 1998, 440

Einfache Beschwerde gegen Entlassung des Betreuers mit dessen Einverständnis - Keine Beschwer des Betreuers bei landgerichtlichem Ausspruch einer einverständlichen Entlassung

BayObLG, Beschluß vom 08.10.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 260/97

DRsp Nr. 1997/9358

Einfache Beschwerde gegen Entlassung des Betreuers mit dessen Einverständnis - Keine Beschwer des Betreuers bei landgerichtlichem Ausspruch einer einverständlichen Entlassung

»1. Gegen eine Entscheidung, durch die ein Betreuer mit seinem Willen aus dem Amt entlassen worden ist, ist die einfache Beschwerde gegeben.2. Der Betreuer, der sein Einverständnis mit seiner Entlassung erklärt, ist durch die Entscheidung des Landgerichts, die diese Entlassung ausspricht, materiell nicht beschwert. Seine weitere Beschwerde gegen die Entlassung ist daher unzulässig.«

Normenkette:

FGG § 20 Abs. 1 ;

Gründe:

I.