Die Beteiligte zu 1) wurde mit Beschluss vom 04. April 2001 zur vorläufigen Betreuerin und mit Beschluss vom 12. Oktober 2001 zur Betreuerin für die Betroffene bestellt.
Die Beteiligte zu 1) hat die Fachschule für Heilpädagogik (Hedwig-Heyl-Schule in Frankfurt am Main) besucht und nach bestandener Prüfung die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin zu führen.
Das Amtsgericht bewilligte der Betreuerin mit Beschluss vom 14. August 2001 für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 04. April 2001 bis 30. Juni 2001 Aufwendungsersatz und Vergütung in Höhe von insgesamt 2.707,14 DM (= 1.384,14 EUR) und mit Beschluss vom 06. Februar 2002 für die Tätigkeit in der Zeit vom 01. Oktober 2001 bis zum 31. Dezember 2001 Aufwendungsersatz und Vergütung in Höhe von insgesamt 506,-- EUR. Hierbei wurde jeweils ein Stundensatz von 45,-- DM bzw. 23,01 EUR zugrunde gelegt.
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