OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.11.2024
6 UF 205/24
Normen:
FamFG § 167 Abs. 7;
Vorinstanzen:
AG Darmstadt, vom 07.10.2024

Einhalten der maximalen Dauer der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen und der Fixierung zur Zwangsernährung wegen Suizidalität

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.11.2024 - Aktenzeichen 6 UF 205/24

DRsp Nr. 2025/1414

Einhalten der maximalen Dauer der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen und der Fixierung zur Zwangsernährung wegen Suizidalität

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 07. Oktober 2024 wird in Ziffer 2. dahingehend abgeändert, dass die Entscheidung längstens bis zum 07. April 2025 gilt.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Kostenentscheidung beruht im Übrigen auf § 81 Abs. 1 FamFG.

Normenkette:

FamFG § 167 Abs. 7;

Gründe

I.

Die Verfahrensbeiständin wendet sich gegen die Dauer einer am 07. Oktober 2024 in einem Hauptsacheverfahren erteilten Genehmigung, die betroffene Jugendliche in einer geschlossenen Einrichtung einer psychiatrischen Klinik unterzubringen und sie zur Zwangsernährung oder zur Verhinderung selbstschädigenden Verhaltens regelmäßig zu fixieren.