AG Elze, vom 22.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 143/07
Einheitlicher notwendiger Selbstbehalt bei Erwerbslosen und Erwerbstätigen
OLG Celle, Urteil vom 01.02.2008 - Aktenzeichen 21 UF 195/07
DRsp Nr. 2008/17840
Einheitlicher notwendiger Selbstbehalt bei Erwerbslosen und Erwerbstätigen
»Hinsichtlich des notwendigen Selbstbehalts (§ 1603 Abs. 2BGB) ist eine Differenzierung zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen nicht gerechtfertigt. Der Senat geht künftig von einem einheitlichen notwendigen Selbstbehalt in Höhe von 900 EUR aus.«