OLG Hamm - Beschluss vom 21.11.2003
10 WF 220/03
Normen:
ZPO § 485 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 956

Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Wert eines in den Zugewinnausgleich einzubeziehenden Grundstücks

OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2003 - Aktenzeichen 10 WF 220/03

DRsp Nr. 2004/19728

Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Wert eines in den Zugewinnausgleich einzubeziehenden Grundstücks

Ist das Zugewinnausgleichsverfahren bereits anhängig, so kann im Wege eines selbständigen Beweisverfahrens ein Sachverständigengutachten über den Wert eines einzubeziehenden Grundstücks nur unter den Voraussetzungen des § 485 Abs. 1 ZPO eingeholt werden.

Normenkette:

ZPO § 485 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 956