Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Wert eines in den Zugewinnausgleich einzubeziehenden Grundstücks
OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2003 - Aktenzeichen 10 WF 220/03
DRsp Nr. 2004/19728
Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Wert eines in den Zugewinnausgleich einzubeziehenden Grundstücks
Ist das Zugewinnausgleichsverfahren bereits anhängig, so kann im Wege eines selbständigen Beweisverfahrens ein Sachverständigengutachten über den Wert eines einzubeziehenden Grundstücks nur unter den Voraussetzungen des § 485 Abs. 1ZPO eingeholt werden.