BSG - Urteil vom 18.03.1999
B 14 EG 1/98 R
Normen:
BErzGG § 5 Abs. 2 S. 2, § 5 Abs. 3, § 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJWE-FER 1999, 311
SozR-3 7833 § 5 Nr. 5

Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld bei mehreren Kindern

BSG, Urteil vom 18.03.1999 - Aktenzeichen B 14 EG 1/98 R

DRsp Nr. 1999/9191

Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld bei mehreren Kindern

1. Die Minderung des vollen Erziehungsgeldes wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen ist bei Anspruch auf Erziehungsgeld für mehrere Kinder dem Grunde nach für jedes Kind getrennt zu errechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BErzGG § 5 Abs. 2 S. 2, § 5 Abs. 3, § 5 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Mit seiner Revision wendet sich der Beklagte gegen seine Verurteilung durch das Landessozialgericht (LSG), der Klägerin für deren zweites Kind Erziehungsgeld (Erzg) nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) in Höhe von 393 DM auch für die Zeit vom 1. Dezember 1994 bis 4. März 1995 zu zahlen.