Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Luckenwalde vom 27. Juni 2008 in der Fassung des Beschlusses vom 15. Juli 2008 - 31 F 480/07 - dahin abgeändert, dass die darin angeordnete Ratenzahlungsverpflichtung entfällt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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