OLG Karlsruhe - Beschluss vom 20.10.2025
20 WF 109/25
Normen:
FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 115;
Fundstellen:
MDR 2026, 268
FamRZ 2026, 460
FuR 2026, 133
Vorinstanzen:
AG Schwetzingen, vom 02.10.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 100/25

Einkommensberechnung im Verfahrenskostenhilfeverfahren bei Bezug des Antragsteller von Krankengeld im bestehenden Angestelltenverhältnis; Abzug des Freibetrages für Erwerbstätige

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.10.2025 - Aktenzeichen 20 WF 109/25

DRsp Nr. 2025/14482

Einkommensberechnung im Verfahrenskostenhilfeverfahren bei Bezug des Antragsteller von Krankengeld im bestehenden Angestelltenverhältnis; Abzug des Freibetrages für Erwerbstätige

Im Verfahrenskostenhilfeverfahren ist, wenn der Antragsteller im bestehenden Angestelltenverhältnis Krankengeld bezieht, der Freibetrag für Erwerbstätige vom Einkommen abzusetzen.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwetzingen vom 02.10.2025 (Az. 2 F 100/25) dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner im Rahmen der ihm für das erstinstanzliche Verfahren bewilligten Verfahrenskostenhilfe keine Monatsraten aus dem Einkommen zu zahlen hat.

2. Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.

Normenkette:

FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 115;

Gründe

I.