Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 30. Juli 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von budgetiertem Bundeserziehungsgeld an Stelle einer Regelbetragsgewährung für den ersten bis sechsten Lebensmonat.
Die Klägerin ist Mutter des 2005 geborenen Kindes S ... Sie beantragte für dieses am 1. Februar 2006 die Zahlung von Bundeserziehungsgeld als Budget.
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