BVerfG - Beschluss vom 17.04.1984
1 BvR 11/83
Normen:
BVerfGG § 93a ; GG Art. 6 ;
Fundstellen:
Information StW 1984, 335

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

BVerfG, Beschluss vom 17.04.1984 - Aktenzeichen 1 BvR 11/83

DRsp Nr. 2002/14689

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

1. Betrieblich veranlaßte Ehegatten-Arbeitsverhältnisse sind von Verfassungs wegen einkommensteuerrechtlich anzuerkennen, wenn klare und eindeutige Regelungen, wie zwischen Fremden üblich, getroffen sind und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. 2. Es stellt keine Diskriminierung von Ehe und Familie dar, wenn zur tatsächlichen Durchführung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nicht nur das Erfordernis aufgestellt wird, daß der Arbeitnehmer-Ehegatte tatsächlich wie vereinbart arbeitet, sondern auch, daß er wie ein fremder Arbeitnehmer seinen Arbeitslohn monatlich tatsächlich erhält.

Normenkette:

BVerfGG § 93a ; GG Art. 6 ;
Fundstellen
Information StW 1984, 335