Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung
BGH, Beschluß vom 16.12.1987 - Aktenzeichen IVb ZB 161/87
DRsp Nr. 1994/4235
Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung
»Wird in einem ordnungsgemäß unterschriebenen, als Berufung bezeichneten Schriftsatz, der den Erfordernissen der Berufungseinlegung nach § 518ZPO genügt, die Bitte ausgesprochen, den "Schriftsatz über die Berufung zunächst zu den Akten zu nehmen" und erst über ein gleichzeitig gestelltes Prozeßkostenhilfegesuch zu entscheiden, so ist trotz dieses Zusatzes mit dem Eingang des Schriftsatzes bei dem Berufungsgericht die Berufung eingelegt (im Anschluß an BGH Urteil vom 29. Mai 1952 IV ZR 224/51 = LM § 518ZPO Nr. 2).«