BGH - Beschluß vom 16.12.1987
IVb ZB 161/87
Normen:
ZPO § 518 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung, unbedingte 2
MDR 1988, 394
NJW 1988, 2046
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
AG Giessen,

Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung

BGH, Beschluß vom 16.12.1987 - Aktenzeichen IVb ZB 161/87

DRsp Nr. 1994/4235

Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung

»Wird in einem ordnungsgemäß unterschriebenen, als Berufung bezeichneten Schriftsatz, der den Erfordernissen der Berufungseinlegung nach § 518 ZPO genügt, die Bitte ausgesprochen, den "Schriftsatz über die Berufung zunächst zu den Akten zu nehmen" und erst über ein gleichzeitig gestelltes Prozeßkostenhilfegesuch zu entscheiden, so ist trotz dieses Zusatzes mit dem Eingang des Schriftsatzes bei dem Berufungsgericht die Berufung eingelegt (im Anschluß an BGH Urteil vom 29. Mai 1952 IV ZR 224/51 = LM § 518 ZPO Nr. 2).«

Normenkette:

ZPO § 518 Abs. 1 ;

Gründe: