1. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 25.04.2024, Aktenzeichen
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Mutter.
3. Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
Die Beschwerdeführerin und Mutter des am ... geborenen Sohnes C. wendet sich gegen die familiengerichtliche Ablehnung der Einleitung eines Abänderungsverfahrens zur Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme.
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