Die Beschwerde vom 31.05.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 14.05.2021 (26b
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
I.
Mit an das Amtsgericht - Familiengericht - gerichtetem Schreiben vom 03.05.2021 regte der Vater des 2007 geborenen Kindes an, von Amts wegen ein Verfahren gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB zu eröffnen, mit dem Ziel, es den Lehrkräften und der Schulleitung der Schule, die das Kind besucht, im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, dem Kind aufzugeben, eine Gesichtsmaske zu tragen, sich an geltende Abstandsregelungen zu halten und an sog. Corona-Schnelltests teilzunehmen.
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