I. Auf die Rechtsbeschwerden wird der Beschluss des 2. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2007 dahingehend abgeändert, dass beim analogen Quasisplitting zu Lasten der für den Ehemann bei der Bayerischen Versorgungskammer - Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - bestehenden Versorgung der monatliche Ausgleichsbetrag 175,45 € (und nicht 167,02 €) bezogen auf den 31. Januar 2006 beträgt.
II. Die weitergehende Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
III. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 2.000 €
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|