Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 4 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aurich vom 8. Februar 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Eine Festsetzung des Werts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.
I.
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