Auf die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 12. März 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Die 94jährige, in Deutschland wohnende Betroffene leidet an einer Alzheimerkrankheit mit spätem Beginn sowie Demenz bei Alzheimerkrankheit, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Am 14. Januar 2018 erteilte sie dem Beteiligten zu 1, ihrem Sohn, umfassende Vorsorgevollmacht.
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