Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Landshut vom 31. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 1.000 €
A.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob Vermögen des Betroffenen, das aus angespartem bayerischen Landespflegegeld stammt, für die Vergütung und Aufwandsentschädigung eines Betreuers einzusetzen ist.
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