OLG Celle - Beschluss vom 29.02.2012
10 WF 37/12
Normen:
FamFG § 78 Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 3;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 1237
NJW-RR 2012, 1222
Vorinstanzen:
AG Uelzen, vom 16.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen F 3086/11

Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

OLG Celle, Beschluss vom 29.02.2012 - Aktenzeichen 10 WF 37/12

DRsp Nr. 2012/5635

Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

Einer Einschränkung der Anwaltsbeiordnung im Rahmen bewilligten PKH/VKH auf die kostenrechtlichen Bedingungen eines im Bezirk des Prozess-/Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwaltes kann im Einzelfall der Grundsatz des fairen Verfahrens durchgreifend entgegenstehen. dies gilt namentlich dann, wenn über die PKH/VKH trotz bereits zuvor vorliegender Bewilligungsreife erst im oder nach dem Verhandlungstermin entschieden wird und vorab kein rechtzeitiger Hinweis auf eine etwaige Einschränkung der Beiordnung erfolgt ist.

Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Uelzen vom 16. Januar 2012 teilweise geändert und der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers diesem ohne kostenrechtliche Einschränkung für das erstinstanzliche Verfahren beigeordnet.

Normenkette:

FamFG § 78 Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 3;

Gründe: