1. Die Beschwerde des Jugendamtes gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dresden - Familiengericht - vom 07.03.2016, Az.:
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000,00 €.
I.
Das beschwerdeführende Jugendamt wendet sich gegen die Entscheidung des Familiengerichts, das der Antragstellerin auflagenfreien Umgang mit ihrem Sohn T. alle zwei Wochen von Mittwoch bis Montag zugesprochen hat.
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