OLG Saarbrücken - Beschluss vom 14.11.2016
6 UF 90/16
Normen:
BGB § 1684; BGB § 1686; FamFG § 89 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Völklingen, vom 04.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 71/16

Einschränkung des Umgangsrechts des Vaters mit seinem minderjährigen Kind wegen tätlicher Übergriffe gegenüber der Mutter

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.11.2016 - Aktenzeichen 6 UF 90/16

DRsp Nr. 2018/12441

Einschränkung des Umgangsrechts des Vaters mit seinem minderjährigen Kind wegen tätlicher Übergriffe gegenüber der Mutter

Umgangsausschluss von 11 Monaten bei greifbarer Gefahr einer Retraumatisierung des heute 8 Jahre alten Kindes und vorangegangener mehrfacher massiver Beleidigungen und Bedrohungen am begleiteten Umgang mitwirkender Personen durch den Umgangsberechtigten. Die Hinweispflicht nach § 89 Abs. 2 FamFG erfasst auch einen Umgangsausschluss; das Beschwerdegericht kann diese Folgenankündigung von Amts wegen nachholen. Die Prüfung eines Auskunftsanspruchs aus § 1686 BGB setzt einen diesbezüglichen Verfahrensantrag voraus. Ein Auskunftsanspruch kann daher nicht - auch nicht hilfsweise - erstmals im das Umgangsrecht betreffenden Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden, da er nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist.