AG Völklingen, vom 04.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 71/16
Einschränkung des Umgangsrechts des Vaters mit seinem minderjährigen Kind wegen tätlicher Übergriffe gegenüber der Mutter
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.11.2016 - Aktenzeichen 6 UF 90/16
DRsp Nr. 2018/12441
Einschränkung des Umgangsrechts des Vaters mit seinem minderjährigen Kind wegen tätlicher Übergriffe gegenüber der Mutter
Umgangsausschluss von 11 Monaten bei greifbarer Gefahr einer Retraumatisierung des heute 8 Jahre alten Kindes und vorangegangener mehrfacher massiver Beleidigungen und Bedrohungen am begleiteten Umgang mitwirkender Personen durch den Umgangsberechtigten.Die Hinweispflicht nach § 89 Abs. 2FamFG erfasst auch einen Umgangsausschluss; das Beschwerdegericht kann diese Folgenankündigung von Amts wegen nachholen.Die Prüfung eines Auskunftsanspruchs aus § 1686BGB setzt einen diesbezüglichen Verfahrensantrag voraus. Ein Auskunftsanspruch kann daher nicht - auch nicht hilfsweise - erstmals im das Umgangsrecht betreffenden Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden, da er nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist.
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