Die befristete Beschwerde des Vaters gegen Ziffer 1 des Beschlusses des Amtsgerichts -Familiengericht - Heidelberg vom 14.12.2007 wird zurückgewiesen.
2.Der Vater trägt die außergerichtlichen Kosten der Parteien im Beschwerdeverfahren und die gerichtlichen Auslagen.
3.Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um das Recht des Vaters auf unbegleiteten Umgang mit seiner am ... 2004 geborenen Tochter N.. Die Parteien haben am ... 2003 in Ägypten geheiratet.
Am ... 2003 sind sie gemeinsam nach Deutschland gezogen. In Ägypten haben sie vor der Eheschließung einen Ehevertrag geschlossen, der u.a. das Verbot der Beschneidung von aus der Ehe hervorgegangenen Mädchen vorsieht.
Seit Ende 2005 leben die Parteien dauernd getrennt. N. lebt bei der Mutter. Der Vater hat eine Ausbildung zum Altenpfleger abgeschlossen; er arbeitet seit November 2007 in diesem Beruf in einer ¾-Stelle. Die Mutter arbeitet als Ärztin.
1. 2.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|