I.
Die im Alter von 91 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Nachlaß besteht im wesentlichen aus Wertpapieren und Sparguthaben. Die Beteiligte zu 2 ist die Schwester der Erblasserin, die Beteiligten zu 3 und 4 sind die Kinder einer weiteren vorverstorbenen Schwester.
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