Die Beschwerde der Kinder des Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 15. Mai 2017 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1. und zu 2. zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €.
Die zulässige Beschwerde ist in der Sache unbegründet. Mit Recht und zutreffender Begründung, auf welche zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Amtsgericht das Akteneinsichtsgesuch zurückgewiesen.
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