OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.09.2017
II-3 WF 120/17
Normen:
ZPO § 299; BGB § 1758;
Vorinstanzen:
AG Kleve, vom 15.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 46 F 3/17

Einsichtsrecht der Kinder des Annehmenden in die Akten eines Adoptionsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2017 - Aktenzeichen II-3 WF 120/17

DRsp Nr. 2017/17881

Einsichtsrecht der Kinder des Annehmenden in die Akten eines Adoptionsverfahrens

Das Bedürfnis der Kinder des Annehmenden, die Adoptionsakte einzusehen und damit ggfls. über die gewechselten Schriftsätze hinausgehende, sehr persönliche Informationen zu erhalten, ist nicht höher einzuschätzen als das Interesse der am Adoptionsverfahren beteiligten Personen. Insbesondere ist auch nicht im Ansatz erkennbar, dass den Kindern des Annehmenden eine Wahrung ihrer rechtlich geschützten Interessen erst nach Akteneinsicht möglich wäre. Diese ist daher abzulehnen.

Tenor

Die Beschwerde der Kinder des Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 15. Mai 2017 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1. und zu 2. zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 1.000 €.

Normenkette:

ZPO § 299; BGB § 1758;

Gründe

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache unbegründet. Mit Recht und zutreffender Begründung, auf welche zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Amtsgericht das Akteneinsichtsgesuch zurückgewiesen.